Grenzen der Besteuerung

Grenzen der Besteuerung
möglicher (maximaler) Grad der Ausschöpfung einer einzelnen Steuerquelle bzw. der fiskalischen Ergiebigkeit eines gesamten Steuersystems.
- 1. Rein ökonomische G.d.B.: Vom  Nationaleinkommen ausgehend soll langfristig eine Substanzbesteuerung ( Substanzsteuern) ausgeschlossen werden.
- 2. Ordnungspolitische G.d.B.: Sie liegt in einem marktwirtschaftlichen System deutlich unter der ökonomisch ermittelten Grenze ( Steuerquote).
- 3. Wirtschaftspolitische G.d.B.: Wachstums- (d.h. kapitalbildungs-) und konjunkturpolitische Ziele (Flexibilität des Steueraufkommens) begrenzen das Ausmaß des steuerlichen Eingriffs. Um bei wirtschaftspolitischer Zielvorgabe der Besteuerung trotzdem ein Maximum an Einnahmen zu erzielen, muss der Gesetzgeber die psychologischen G.d.B. berücksichtigen.
- 4. Psychologische G.d.B.: Diese sind vielfältig und zeigen sich in jeglichem legalen und illegalen Steuerwiderstand ( Steuerabwehr, -hinterziehung, -flucht), der sich sogar in Steuerrevolten äußern kann. Um solche Reaktionen zu vermeiden, sollte die Steuertechnik entsprechend verständlich und ausgefeilt sein und möglichst den herrschenden Gerechtigkeitsvorstellungen entsprechen.
- Vgl. auch  Steuereinmaleins,  Laffer-Kurve,  Steuerwirkungen.

Lexikon der Economics. 2013.

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